Meldekanal für mutmaßliches Fehlverhalten von Mitarbeitern und Auftragnehmern
Über den Meldekanal der Gemeinde Karvia für mutmaßliche Missbrauchsfälle können Mitarbeiter und Vertragspartner mutmaßliche Missbrauchsfälle und Gesetzesverstöße melden, die sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit beobachten.
Der Kanal ist Whistleblower-Schutzgesetz Der im Gesetz genannte interne Meldekanal betrifft Verstöße in bestimmten Rechtsbereichen. Beispiele hierfür sind unter anderem das öffentliche Beschaffungswesen, die Verkehrssicherheit, der Umweltschutz, der Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie die Sicherheit von Informationssystemen. Darüber hinaus können Meldungen beispielsweise die Gewährung staatlicher Beihilfen oder Subventionen oder Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht betreffen. Die Rechtsbereiche sind in § 2 des Gesetzes aufgeführt.
Wie erstelle ich einen Bericht im Benachrichtigungskanal?
Die Meldung erfolgt über den Link am Seitenende. Über diesen Link öffnet sich ein Formular, in dem Sie Ihre Beobachtungen zu mutmaßlichem Missbrauch festhalten können. Sie können der Meldung auch Anhänge hinzufügen.
Sie können den Vorfall entweder völlig anonym melden oder Ihre Kontaktdaten im Abschnitt „Zusätzliche Informationen“ am Ende der Fallbeschreibung angeben.
Nach dem Speichern des Berichts erhalten Sie einen Code, mit dem Sie zum Bericht zurückkehren und prüfen können, ob Ihnen weitere Fragen gestellt wurden. Sie können den Bericht auch vervollständigen, wenn Sie möchten. Bei anonymen Meldungen erfolgt die Kommunikation zwischen dem Bearbeiter und dem Melder stets über einen Code. Sollten Sie den Code verlieren, ist eine Kommunikation nicht möglich. Bewahren Sie ihn daher sorgfältig auf.
Wenn Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen haben, werden wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Wie wird die Benachrichtigung verarbeitet?
Die Meldung wird von den dafür zuständigen Mitarbeitern der Gemeinde Karvia bearbeitet. Nur diese Mitarbeiter haben Zugriff auf die Meldungsinformationen. Die Informationen in der Meldung sind vertraulich. Die Meldung wird stets unparteiisch, unabhängig und vertraulich bearbeitet.
Berichte werden innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bearbeitet. Die meldende Person wird spätestens drei Monate nach Eingang des Berichts darüber informiert, wie der Sachverhalt gelöst wurde oder welche Maßnahmen aufgrund des Berichts ergriffen wurden.
Andere Überlegungen
Die Benachrichtigung kann auch telefonisch oder per E-Mail an den Verwaltungsdirektor oder den Bürgermeister erfolgen.
Der Meldekanal ist ausschließlich für die Meldung von mutmaßlichem Missbrauch vorgesehen. Wenn Sie (Kunden-)Feedback zu den Abläufen der Gemeinde geben möchten, senden Sie es bitte an karvia@karvia.fi.
Der Meldekanal darf nicht für unzulässige Zwecke missbraucht werden. Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, kann strafrechtlich verfolgt werden.
Schutz von Hinweisgebern
Der Schutz von Hinweisgebern bei Verdacht auf Fehlverhalten basiert auf dem Hinweisgeberschutzgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz schützt Hinweisgeber in bestimmten Situationen und verbietet Arbeitgebern Vergeltungsmaßnahmen gegen sie. So darf der Arbeitgeber beispielsweise die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses des Hinweisgebers nicht verschlechtern, das Arbeitsverhältnis nicht beenden und den Hinweisgeber aufgrund seiner Meldung nicht entlassen. Von der Whistleblower-Schutzseite des Büros des Justizkanzlers Detailliertere Informationen zu den Situationen, in denen Hinweisgeberschutz gewährt werden kann, finden Sie hier.
Melden Sie den Verdacht auf Missbrauch